Algemeine Geschäftsbedinungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. DEFINITIONEN

In diesen Geschäftsbedingungen:

Ferienunterkunft: das Ferienhaus Bosweg 1-1, 4328 PD Burgh-Haamstede

b. Vermieter: J. Weeda und/oder HH Vandersmissen, handelnd unter dem Namen schouwseduin32.com, in der Eigenschaft als Eigentümer der Ferienunterkunft;

b. Mieter: die Person, die mit dem Vermieter den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;

c. Benutzer: die im Vertrag angegebene(n) Person(en);

d. drittens: jede andere Person, die nicht der Mieter oder die Benutzer ist;

e. Vertrag: Der schriftliche oder mündliche Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Anmietung der Ferienunterkunft

e. vereinbarter Preis: das für die Nutzung gezahlte Entgelt

Ferienresidenz

f. sonstige Kosten: die Gebühr für Kurtaxe, Haustierzuschlag und andere Dienstleistungen;

g. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Mieter vor Beginn des Aufenthalts

2. ANWENDUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen im Zusammenhang mit der Anmietung und/oder Nutzung der Ferienunterkunft. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn dies schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

3. ANWENDBARES RECHT

Auf den Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

4. INHALT UND DAUER DER VEREINBARUNG

Der Vermieter stellt dem Mieter die Ferienunterkunft zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Aufenthalt, für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Preis zur Verfügung.

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5. ZAHLUNGEN

Bei Buchung hat der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises, die sonstigen Kosten und die Kaution zu leisten. Die Zahlung dieses Betrages ist unverzüglich zu leisten. Der Rest des vereinbarten Preises, die sonstigen Kosten und die Kaution müssen spätestens 8 Wochen vor dem Anreisetag beim Vermieter eingegangen sein. Bei einer Buchung innerhalb von 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn sind der vereinbarte Preis, die sonstigen Kosten und die Kaution vom Mieter sofort in voller Höhe zu zahlen.

Bei verspäteter Zahlung der dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge kommt der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall wird der Vermieter schriftlich die Möglichkeit anbieten, den noch fälligen Betrag sofort zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung immer noch nicht, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, und der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen oder entstehen werden, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Buchung entstehen mussten und die Stornierung. Der Vermieter ist in jedem Fall berechtigt, Stornokosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 8. Der Vermieter hat immer das Recht, Forderungen gegen den Mieter, aus welchem Grund auch immer, mit den vom Mieter gezahlten Beträgen, aus welchem Grund auch immer, zu verrechnen.

6. KAUTION

Der Vermieter verlangt vom Mieter eine Kaution. Die Höhe der Anzahlung ist im Vertrag und auf der Rechnung angegeben. Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag wird innerhalb von 7 Tagen nach dem vereinbarten Abreisetag auf das Bank- oder Girokonto des Mieters zurückerstattet, sofern der Mieter die Ferienunterkunft ordnungsgemäß unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 9 verlässt. Etwaige Schadensersatzansprüche werden durch diese Rückzahlung nicht aufgehoben.

7. AN- UND ABREISE

Die Ferienunterkunft kann am vereinbarten Anreisetag ab spätestens 15.00 Uhr bezogen werden. Der genaue Zeitpunkt wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter festgelegt. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr zu räumen. Wird die Nutzung der Ferienunterkunft früher als zum vereinbarten Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des (Teils) des vereinbarten Preises und/oder sonstiger Kosten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Falle einer vorzeitigen Abreise zu informieren.

8. STORNIERUNG

Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter eine Gebühr. Dies beträgt:

- bei Stornierung mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag: die Anzahlung gemäß Artikel 5;

- bei Stornierung weniger als 8 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 100 % des vereinbarten Preises.

9. ERSATZ

Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht gestattet, die Ferienunterkunft, unter welchem Namen und aus welchem Grund auch immer, an andere als die im Vertrag genannten Personen zu überlassen.

10. SCHÄDEN

Der Mieter ist, unbeschadet der Verantwortung oder Haftung der anderen Nutzer, für einen geordneten Ablauf in und um die Ferienunterkunft verantwortlich.

Darüber hinaus haftet immer der Mieter, was die Haftung anderer Nutzer unberührt lässt, für Schäden an der Ferienunterkunft und deren Inventar. Etwaige Schäden sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden und werden mit der Kaution verrechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schadenseintritt nicht auf ein Verschulden des Mieters oder der Nutzer zurückzuführen ist.

11. HAFTUNG

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von oder an Sachen oder Personen, gleich welcher Art, während oder infolge des Aufenthaltes in der Ferienunterkunft. Darüber hinaus haftet der Vermieter unter keinen Umständen für Schäden, für die ein Ersatzanspruch aus einer Reise- und/oder Stornoversicherung oder einer anderen Versicherung besteht. Der Vermieter haftet nicht für Störungen der Leistung oder Mängel von Leistungen Dritter.

Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle Verluste und/oder Schäden an der gemieteten Ferienunterkunft, die während der Nutzung durch den Mieter und/oder andere Nutzer entstehen, unabhängig davon, ob diese auf Handlungen oder Unterlassungen des Vermieters zurückzuführen sind Mieter und/oder mit Erlaubnis handelnde Dritte des Mieters in der Ferienunterkunft.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die (mit-) Folge einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, der Nutzer oder Dritter sind, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Ferienunterkunft aufhalten.

Bei unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßem Verlassen, insbesondere übermäßiger Verschmutzung, der Ferienunterkunft werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die der Mieter dann sofort zu zahlen hat.

12. BESCHWERDEN

Der Vermieter ist bemüht, dem Mieter den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Mängel an der Ferienunterkunft sind unverzüglich zu melden, damit diese behoben werden können.